
Wissenswertes zur Patientenverfügung und warum sie nützlich sein kann
![]() © lenets tan AdobeStock 319898261 Jeder kennt es und weiß: Über das eigene Ableben nachzudenken, oder sich Gedanken darüber zu machen, was im Falle einer schweren Krankheit mit einem passiert, ist eine komplizierte Angelegenheit und kann das Gemüt sehr belasten. Gerade weil es dabei sehr viele Dinge zu beachten gibt, an die man als gesunder Mensch nicht denkt, kann es sehr hilfreich sein, sich mit dem Thema Patientenverfügung auseinanderzusetzen. Was ist eine Patientenverfügung?Grundsätzlich gilt: Ärzte dürfen Sie nur dann behandeln, wenn Sie einverstanden sind. Ist dies aufgrund der Situation nicht (mehr) möglich, kann eine von Ihnen bevollmächtigte Person wie zum Beispiel ein Angehöriger oder Betreuer diese Entscheidung treffen - oder Sie haben vorgesorgt und eine Patientenverfügung gemacht. Im Zuge dieser kann man für den Fall einer Einwilligungsunfähigkeit in gesundheitlichen und medizinischen Anliegen vorsorglich festhalten, dass bestimmte Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Vereinfacht gesagt: Sie legen schriftlich fest, wie und ob Sie medizinisch und pflegerisch betreut werden möchten, sofern Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
oder
Hauptsächlich geht es darum, sicherzustellen, dass Ihr Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn Sie diesen in der konkreten Situation nicht mehr selbständig äußern können. Außerdem ist es dadurch für Angehörige und Betreuende einfacher, Ihren Willen zu berücksichtigen und in Ihrem Sinne entscheiden zu können. Die Patientenverfügung kann von jeder volljährigen Person schriftlich verfasst werden und erlangt mit der eigenhändigen Unterschrift Gültigkeit. Zudem sollten Sie vor Abschluss Ihrer Verfügung unbedingt ärztlichen oder fachkundigen Rat einholen. Wie formuliere ich eine Patientenverfügung?Neben Ihren persönlichen Formulierungen muss eine Patientenverfügung
und
enthalten.
Wichtig: Nahe Verwandte sind nicht automatisch bevollmächtigt bzw. haben kein automatisches Vertretungsrecht. Das heißt, für Ihre Angehörigen müssen Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen, wenn Sie wollen, dass sie für Sie entscheiden. Kommen Sie bei Unklarheiten zur Thematik gerne zu uns in die Apotheke. Wir helfen Ihnen weiter.
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